Leistungen

Meine Leistungen

Ob Gutachten für das Finanzamt oder das Vormundschaftsgericht, Bewertung wegen Scheidung oder Erbauseinandersetzung oder eine Kaufberatung, wenn eine zweite, objektive Meinung gefragt ist. Für jeden Bewertungsanlass gibt es das passende Gutachten.

Immobilienbewertung

Die von mir erstellten Gutachten (Verkehrswert- und Kurzgutachten) basieren auf den aktuellen anerkannten Bewertungsmethoden sowie gesetzlichen Vorgaben und erfüllen damit alle Ansprüche. 

In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen gerne, welche Unterlagen und Informationen für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens erforderlich sind. Auf Wunsch kann ich Ihnen bei der Beschaffung nicht vorhandener Unterlagen behilflich sein.


Checkliste (PDF)

Verkehrswertgutachen

Kauf, Erbe und Schenkung, Steuer, Scheidung und Streit

Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.

Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder die Sachwertrichtlinie (SW-RL).
Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben bebauten und unbebauten Grundstücke auch Rechte und Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.

In diesem Zusammenhang ist auch das Gutachten über den niedrigeren gemeinen Wert nach §198 BewG durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zu nennen und kann viel Geld sparen. 
Meine Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.

Kurzgutachten

Bei Verkauf, Vermögensaufstellung und Interne Auseinandersetzung

Ein Kurzgutachten befasst sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf erläuternde Teile wird weitgehend verzichtet. Das Kurzgutachten wird daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke im Rahmen der Klärung der Vermögenswerte sowie für übliche Immobilien, ohne rechtliche Besonderheiten, wie z.B. Rechte und Belastungen vorgenommen.

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