Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.
Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV2021).
Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben bebauten und unbebauten Grundstücke auch Rechte und Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.
In diesem Zusammenhang ist auch das Gutachten über den niedrigeren gemeinen Wert nach §198 BewG durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zu nennen und kann viel Geld sparen.
Meine Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.