Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Was bedeutet die Personenzertifizierung nach 
DIN EN ISO/IEC 17024?

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für Sachverständige von großer Bedeutung, da sie eine klare und standardisierte Methode zur Bewertung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen bietet. Um die Kompetenz von Sachverständigen für ein besonderes Arbeitsgebiet zu belegen, wurde die EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 geschaffen, auf deren Basis weltweit anerkannte und vergleichbare Anforderungen festgelegt sind. Das Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung IQ-ZERT ist bei der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS nach der neuesten DIN EN ISO/IEC 17024:2012 akkreditiert und arbeitet seit 2004 als akkreditierte Zertifizierungsstelle. In Jahr 2020 wurde die Akkreditierung unbefristet ausgesprochen. Die rechtliche Basis findet sich im deutschen Akkreditierungsstellengesetz aus 2009 und der europäischen Verordnung 765 aus dem Jahr 2008. Vgl. auch Website der IQ-Zert GmbH & Co. KG!

Vorteile für Sie als Auftraggeber


☞ Anerkennung und Glaubwürdigkeit: Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird international anerkannt und ist ein Zeichen für die hohe fachliche Qualifikation des Gutachters.


☞ Qualitätssicherung: Die Zertifizierung stellt sicher, dass der Gutachter bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Branche bleibt.


☞ Rechtssicherheit: Die DIN EN ISO/IEC 17024 Gutachter sind besser vor rechtlichen Auseinandersetzungen geschützt, da ihre Kompetenz durch die normierte Zertifizierung nachgewiesen ist.
☞ Anerkennung bei den Finanzämtern: Damit ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 198 BewG, das von einem zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt wurde, auch von Finanzämtern anerkannt wird, muss der Sachverständige von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. In meinem Fall ist das die IQ-Zert GmbH & Co. KG. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bewertungsgesetz, genauer im § 198 BewG. Dort wird festgelegt, dass der Nachweis eines niedrigeren gemeinem Wertes einer Immobilie von einem durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle zertifizierten Sachverständigen oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zulässig ist.
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