Die Vergütung von Verkehrswertgutachten richtete sich bis zum 18.08.2009 im Privatbereich nach § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die späteren und die aktuelle HOAI beinhalten keine Regelung mehr zur Honorierung eines Privatgutachtens. Das Honorar ist nun zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (dem/der Sachverständigen) frei vereinbar.
In Anlehnung an § 15 - Gebühren und Auslagen für Gutachten der Bayerischen Gutachterausschussverordnung
und an die Honorarordnung von großen Sachverständigenverbänden, wie der LVS-Bayern
kalkuliere auch ich über ein Grundhonorar zuzüglich der Zuschläge und Auslagen.
☞ Für Kurzgutachten gelten ein einheitliches Grundhonorar sowie die Zuschläge für Besonderheiten und die Auslagen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
☞ Für ein Nutzungsdauergutachten müssen sie mit ca. € 850,00 sowie den Auslagen und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer rechnen.
☞ Bei Prüfungen von Gutachten sowie Beratungen von Immobilienerwerb rechne ich nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz liegt aktuell bei € 125,00 netto.