Honorar

Informationen über das Honorar für Verkehrswertgutachten sowie andere Leistungen

Die Vergütung von Verkehrswertgutachten richtete sich bis zum 18.08.2009 im Privatbereich nach § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die späteren und die aktuelle HOAI beinhalten keine Regelung mehr zur Honorierung eines Privatgutachtens. Das Honorar ist nun zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (dem/der Sachverständigen) frei vereinbar.

In Anlehnung an § 15 - Gebühren und Auslagen für Gutachten der Bayerischen Gutachterausschussverordnung

und an die Honorarordnung von großen Sachverständigenverbänden, wie der LVS-Bayern

kalkuliere auch ich über ein Grundhonorar zuzüglich der Zuschläge und Auslagen.

Das heißt, das Honorar für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB setzt sich aus dem Sockelbetrag (Grundhonorar) mit dem Objektwert abgeleiteten Wertanteil sowie den Zuschlägen für Besonderheiten (Rechte und Lasten) und den Auslagen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen. 

☞ Für Kurzgutachten gelten ein einheitliches Grundhonorar sowie die Zuschläge für Besonderheiten und die Auslagen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

☞ Für ein Nutzungsdauergutachten müssen sie mit ca. € 850,00 sowie den Auslagen und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer rechnen.

☞ Bei Prüfungen von Gutachten sowie Beratungen von Immobilienerwerb rechne ich nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz liegt aktuell bei € 125,00 netto.

Ich sende Ihnen gerne meine persönliche Honorartabelle mit einem individuellen Angebot zu.
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